Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.            Grundlegende Bestimmungen

1.1.        Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) mit der RZ OWL GmbH, Ziegelstraße 86, 33609 Bielefeld (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) schließen.

1.2.        Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2.            Unternehmereigenschaft

2.1.        Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden.

2.2.        Der Anbieter behält sich vor, vom Kunden vor der Annahme des Vertragsangebots Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen.

2.3.        Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden auch nach Vertragsschluss regelmäßig zu kontrollieren.

3.            Gegenstand des Vertrages

Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.

4.            Bestellungen im Online-Shop, Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

4.1.        Die Angebote des Anbieters sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

4.2.        Anfragen des Kunden zur Erstellung eines Angebotes sind für diesen unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), welches dieser innerhalb von 30 Tagen annehmen kann.

4.3.        Der Vertragsschluss und die Abwicklung des Vertrages erfolgt zum Teil per E-Mail und dabei gegebenenfalls automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

4.4.        Vertragssprache ist deutsch.

4.5.        Der vollständige Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Kunde erhält alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

5.            Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1.        Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere wird

        a) der Kunde dem Anbieter sämtliche für die Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlichen Rechte an den Inhalten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, einräumen;

        b) der Kunde Zugangsdaten vertraulich behandeln und das ihm vom Anbieter mitgeteilte Passwort unverzüglich ändern. Die Wahl und regelmäßige Aktualisierung eines eigenen Passworts erfolgen gemäß des jeweils aktuellen Stands der Technik. Der Kunde wird das Passwort nur an solche Personen weitergeben, denen er Zugriff eingeräumt hat. Hegt der Kunde den Verdacht, dass die Zugangsdaten abhandengekommen oder anderweitig Dritten zugänglich gemacht wurden, wird er das Passwort unverzüglich ändern und den Anbieter informieren. Wird das Passwort wiederholt falsch eingegeben oder liegen dem Anbieter Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Nutzung vor, wird der Anbieter den Zugriff auf das System sperren und nach einer Klärung des Sachverhalts neue Zugangsdaten vergeben (insbes. ein neues Passwort setzen) und dieses dem Kunden mitteilen;

        c) der Kunde dafür Sorge tragen, dass von den Inhalten einschließlich der von ihm installierten Programme, Skripte oder sonstiger Applikationen keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur des Anbieters sowie der darauf befindlichen Daten ausgeht. Hegt der Kunde den Verdacht, dass ein solcher Fall eingetreten ist, hat der den Anbieter unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Besteht der begründete Verdacht, dass eine der vorgenannten Situationen eingetreten ist, ist der Anbieter berechtigt, Inhalte einschließlich Programmen, Skripten oder sonstigen Applikationen, sofern dies zur Schadensbehebung oder -begrenzung zum konkreten Zeitpunkt erforderlich scheint, zu isolieren, zu deaktivieren, zu deinstallieren und/oder die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen.

        d) der Kunde dafür Sorge tragen, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, oder behördliche Auflagen verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kunden genutzten Internet-Adresse. Besteht der begründete Verdacht eines drohenden oder eingetretenen Verstoßes sowie im Falle der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter, ist der Anbieter, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, berechtigt die Anbindung der betroffenen Inhalte an das Internet zu unterbrechen oder einzustellen und rechtswidrige Inhalte zu löschen.

        e) Hat der Anbieter in den vorgenannten Fällen (§ 4 Abs. 1c) und d)) selbst Maßnahmen ergriffen, wird er den Kunden unverzüglich hierüber per E-Mail informieren. Der Kunde wird dem Anbieter unverzüglich alle für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Informationen zukommen lassen und an der Sachverhaltsaufklärung im erforderlichen Umfang mitwirken. Ferner stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte sowie der damit verbundenen Kosten frei.

5.2.        Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Anbieter unentgeltlich zu erbringen.

5.3.        Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit.

6.            Unterauftragnehmer

6.1.        Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Der Anbieter wird den Kunden spätestens vier Wochen vor der Einbindung eines neuen Unterauftragnehmers via E-Mail informieren. Der Kunde kann der Einbindung des Unterauftragnehmers binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund widersprechen. Widerspricht der Kunde der Einbindung und finden die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Einbindung des Unterauftragnehmers kündigen.

6.2.        Mit Abschluss dieses Vertrags stimmt der Kunde dem Einsatz der mit dem Anbieter im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unternehmen“ genannt) als Unterauftragnehmer zu. „Mit Abschluss dieses Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung zum Einsatz der in der [Anlage Unterauftragnehmer] genannten Unternehmen als Unterauftragnehmer.“

6.3.        Der Anbieter wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

7.            Gewährleistung, Sachmängel und Aufwendungsersatz

7.1.        Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

7.2.        Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 8 ergänzend.

7.3.        Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

7.4.        Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

a)         er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b)         eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

c)         zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

7.5.        Erbringung von Dienstleistungen: Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Dienstleistungen ist, gelten abweichend von 7.1. die nachfolgenden Bestimmungen:

7.6.        Die Parteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine Bearbeitungszeit für den Mangel festgelegt. Erzielen die Parteien nicht unverzüglich ein Einvernehmen über die Bearbeitungszeit des Mangels, nimmt der Anbieter die Festlegung nach billigem Ermessen selber vor.

7.7.        Der Anbieter ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden vertragsgemäß zu erbringen, sofern er die mangelhafte Leistung schuldhaft zu vertreten hat. Der Kunde kann dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist setzen.

7.8.        Kommt der Anbieter der Pflicht zur Beseitigung einer mangelhaften Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Kunde den Mangel selber oder durch einen Dritten beheben (lassen), und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Dabei hat der Kunde den Dritten zu angemessenen und zum Anbieter vergleichbaren Kosten zu beauftragen. Die Geltendmachung von Kosten, die über die Gesamtkosten hinausgehen ist ausgeschlossen. Der Anbieter wird den Kunden bzw. den vom Kunden beauftragten Dritten bei der Beseitigung des Mangels unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen bereitstellen, wobei dies eine Herausgabe etwaigen Quellcodes ausschließt, sofern dieser nicht für den Kunden erstellt worden ist.

7.9.        Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund.

8.            Rechtsmängel

Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Ziffer 7.1 Satz 1 gilt entsprechend.

Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

8.1.        Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

8.2.        Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a)    dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b)    die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c)    die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

8.3.        Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 7.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 9 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 7.3 entsprechend.

9.            Allgemeine Haftung des Anbieters

9.1.        Der Anbieter haftet dem Kunden stets

a)    für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b)    nach dem Produkthaftungsgesetz und

c)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2.        Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 7.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.

9.3.        Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 9.2.

9.4.        Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters vereinbart ist.

9.5.        Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 9.1 bis 9.4 entsprechend.

10.         Ergänzende Bedingungen zum Leistungsumfang bei Webhosting-Verträgen

Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist,

10.1.     beschränkt sich die Datenübermittlungsleistung des Anbieters auf die Kommunikation zwischen dem Übergabepunkt der von diesem betriebenen Infrastruktur an das Internet und dem, dem Kunde zur Verfügung gestellten Server. Die Herstellung der Verbindung über das Internet oder sonstige nicht ausschließlich vom Provider betriebene Netze oder der erfolgreiche Zugriff auf Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters;

10.2.     erbringt der Anbieter die vorgenannten Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % an der Schnittstelle. Die Verfügbarkeit bemisst sich auf Basis eines Kalenderquartals. Ausfälle dürfen im Einzelfall aber einen Zeitraum von 6 Stunden nicht überschreiten. Von der Verfügbarkeit und ihrer Berechnung ausgenommen sind regelmäßige Wartungsarbeiten im Umfang von insgesamt 3 Stunden pro Kalendermonat, die während der üblichen Wartungszeiten von montags bis freitags zwischen 23:00 und 5:00 ausgeführt werden. Während der Durchführung von Wartungsarbeiten stehen die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Sofern die Leistungseinstellung voraussichtlich länger als drei Stunden dauern wird, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren;

10.3.     der Anbieter dazu berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzt Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Der Anbieter wird den Kunden, soweit möglich, vorab im Übrigen unverzüglich via E-Mail über die geplanten Anpassungen informieren.

11.         Laufzeit, Kündigung

11.1.     Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten geschlossen.

11.2.     Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Kündigt keine der Parteien fristgerecht, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate.

11.3.     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für alle Parteien bleibt unberührt.

11.4.     Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).

12.         Vergütung, Zahlung

12.1.     Die Preise entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot. Diese verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

12.2.     Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung per Vorkasse auf das vom Anbieter im jeweiligen Angebot angegebene Konto zu zahlen. Sofern eine Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, wird die Vergütung 14 Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben.

12.3.     Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Die Möglichkeit von Preiserhöhungen gilt insbesondere soweit Dritte, die der Anbieter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen.

12.4.     Der Anbieter wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Nutzer zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

13.         Datenschutz

Der Anbieter wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und personenbezogenen Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter hierfür datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Form eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO“) abschließen.

14.         Schlussbestimmungen

14.1.     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.2.     Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.